Liebe Mitglieder,

auf Grund der aktuellen Corona Situation, wird es in diesem Jahr einen vorgeschrieben Ablauf bei der Kartenausgabe geben.
Die aktuellen gültigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie des Bundes, des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Konstanz sind einzuhalten.
Hier sind immer die aktuellen ausgegeben Regeln zu beachten.

Im speziellen gilt für die Ausgabetermine folgender Ablauf:

  • Bei den Ausgabeterminen ist auf dem gesamten Gelände des ASV von allen Beteiligten eine MNB (MundNasenBedeckung) zu tragen.
  • Sollte es zu einer Warteschlange kommen ist mindestens ein Abstand von 1,5m einzuhalten.
  • Aufenthalt auf dem Gelände ist nur für die Zeit der Ausgabe erlaubt.
  • Im Gebäude (Speziell in der Anglerruh) ist der Aufenthalt für mehr als eine Person untersagt.
  • Ausgabe erfolgt ausschließlich über das Fenster im Vorstandsbüro.
  • Gültiger Fischereischein, Nachweis der Einweisung und die Erlaubniskarte aus 2020 sind in den bereitgestellten Behälter zu legen.
  • Nach Ausstellung der Papiere werden diese ebenfalls in diesen Behälter gelegt, woraus diese entnommen werden können.
  • Behälter sollte möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Ausgabe der Karte ist das Gelände unverzüglich wieder zu verlassen.

Bitte bringt zu diesen Terminen den gültigen Jahresfischereischein, Karte 2020 mit ausgefüllter Jahresstatistik sowie den Nachweis der Einweisung mit.

Der Vorstand des ASV Konstanz e.V.

Liebe Mitglieder,

folgende Termine sind zur Ausgabe der Erlaubnisscheine für das Angeljahr 2021 vorgesehen:

Samstag 19.12.2020 17:00 – 19:00 Uhr
Sonntag 27.12.2020 10:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 30.12.2020 17:00 – 19:00 Uhr
Samstag 02.01.2021 17:00 – 19:00 Uhr
Mittwoch 06.01.2021 17:00 – 19:00 Uhr

Bei Ausstellung der Karte außerhalb dieser Termine, wird zusätzlich eine Bearbeitungsaufschlag in Höhe von 10,-€ fällig.

Bei der Ausgabe (auch außerhalb dieser Termine) ist immer folgendes vorzulegen:

  • Gültiger Jahresfischereischein 2021
  • Ausgefüllte Fangstatistik 2020 (falls noch nicht abgegeben)
  • Nachweis der Einweisung in das Konstanzer Fischwasser

Ohne Nachweis der Einweisung, wird auf dem Erlaubnisschein der Zusatz „Vom Boot aus nur in Begleitung” vermerkt. KEINE Ausgabe ohne Vorlage des gültigen Fischereischeins!

Änderungen 2021 für das Konstanzer Fischwasser:

Ab 01.01.2021 ist vor Beginn des Angelns das Datum in der Fangstatistik einzutragen, da wir zukünftig auch Tage ohne Fänge erfassen wollen. Hierzu bitte die Hinweise in der Erlaubniskarte beachten. Bei Fragen dazu, könnt Ihr Euch gerne an unseren Gewässerwart wenden.

Sonderaktion Mainaukarte:

Wer eine Mainaukarte für das Jahr 2021 möchte, bringt bitte eine Kopie des gültigen Jahresfischereischein, Karte von 2020 sowie die 20,- € für die neue Karte mit. Maximal bis 30.12.2020 möglich.

Der Vorstand des ASV Konstanz e.V.

Liebe Mitglieder,

Da die aktuelle Situation bezüglich der Ausbreitung des Coronavirus weiterhin kritisch ist, weisen wir darauf hin, dass die allgemeinen Verfügungen des Bundes, des Landes Baden Württemberg und der Stadt Konstanz auch auf dem Vereinsgelände des ASV Konstanz gelten.

Hierbei sind immer die aktuellen Meldungen zu beachten und einzuhalten!
Siehe dazu den Aushang „Bundesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona- Pandemie“.

Insbesondere:

  • Aufenthalt von maximal 10 Personen aus 2 Haushalten in der Öffentlichkeit

  • Abstand >1,5 m zu anderen Personen einhalten

  • Keinen direkten Körperkontakt wie Hände schütteln und Umarmungen

  • Regelmäßig Hände waschen

  • Alle sozialen Kontakte auf das absolut notwendige einschränken

  • Das absolut notwendige sind (Einkaufen, Weg zur Arbeit und Arztbesuch)

  • Fischen und feiern auf dem Vereinsgelände zählt nicht zum absolut notwendigen

 

Im speziellen gilt für das Vereinsgelände des ASV Konstanz e.V.:

  • Kegelbahn Aktivitäten sind ab sofort einzustellen

  • Alle Aktivitäten und der Aufenthalt auf dem Vereinsgelände sind ab sofort bis auf weiteres verboten (Ausnahme Boote auswassern).

  • Auswassern von Booten nach Rücksprache mit dem Bootshauswart (hier sind die Regeln zu den Kontakten, MNB und Abstand zu beachten)

  • Kontrolle des eigenen Bootes am Liegeplatz ist erlaubt, wenn danach das Vereinsgelände sofort wieder verlassen wird

  • Gleiches gilt für die Fischbrutanstalt (Versorgung und danach sofortiges Verlassen des Vereinsgeländes)

  • Evtl. zukünftig angeordnete Ausgangsbeschränkungen bzw. Ausgangssperren des Bundes, Landes BW und der Stadt Konstanz sind zu beachten!

 

Wir wünschen allen Mitgliedern das wir die momentane Krise gut überstehen. Helft alle mit. Jeder zählt, jeder hat Verantwortung.

Der Vorstand

Liebe Mitglieder,

Wie Ihr eventuell schon mitbekommen habt, suchen wir dringend jemandenWie Ihr eventuell schon mitbekommen habt, suchen wir dringend jemandenaus dem Mitgliederkreis, der die Aufgaben rund um den Getränkeautomaten,sowie der Kegelbahn ab dem 01.01.2021 übernehmen kann.Eventuell ist auch vorstellbar die 2 Bereiche zu trennen, so das erstmal nurder Getränkeautomat betreut wird.Natürlich wird das Ausführen der Tätigkeit vom Verein vergütet.

Falls mehr Informationen benötigt werden oder Interesse zur ÜbernahmeFalls mehr Informationen benötigt werden oder Interesse zur Übernahmedieses Aufgabenbereiches besteht, bitte an den Vorstand wenden.

Zusätzliche Informationen:

Zusätzliche Informationen:Wie Euch bekannt sein dürfte, ist der Verkauf von Getränken an diesemAutomat eine wichtige Einnahmequelle für den Verein.Unter anderem tragen diese Einnahmen auch dazu bei, daß dieVereinsanlagen in Schuss und die Beiträge und Gebühren auf niedrigemNiveau gehalten werden können.

Der Vorstand

Liebe Mitglieder,

Auf Grund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und des daraus resultierenden Lockdowns im November müssen die

geplanten Termine zum Herbstputz am 07.11. und 14.11. abgesagt werden.
Nähere Informationen könnt Ihr den Aushängen „Eindämmung Corona-Pandemie Maßnahmen“ sowie „Bundesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ entnehmen.

Der Vorstand