Zweck des Vereins
Der Verein bezweckt laut Satzung:
- Den Mitgliedern Gelegenheit zur Ausübung und Ausbildung im Angelsport zu bieten und seine Mitglieder zur Befolgung der gesetzlichen Vorschriften anzuhalten.
- Die Förderung aller Maßnahmen zur Unterstützung der Behörden zur Abwendung von Fischereivergehen und Fischereifrevel.
- Die Erhaltung sowie die Hege und Pflege der Natur und die Gesunderhaltung der Gewässer zum Wohle der Allgemeinheit und damit auch für die Volksgesundheit.
- Die aktive Mitarbeit in allen Umwelt-, Gewässer-, Landschafts-, Natur-, Jagd- und Tierschutzfragen und die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden und Verbänden, sowie die Pflege der internationalen Verständigung in diesen Angelegenheiten.
- Die Hege und Pflege der Fischbestände unter besonderer Berücksichtigung des Artenschutzprogrammes.
- Die Erhaltung und Pflege sämtlicher im und am Gewässer vorkommender Tierarten und Pflanzen.
- Die Erhaltung und Wiederherstellung geeigneter Biotope für Tiere und Pflanzen.
- Die Förderung der Jugendarbeit und Jugendausbildung im Bereich der Fischerei und im Naturschutz.
- Die Ausübung des sportlichen Fischens mit der Angel, einschließlich des Hochseeangelns unter besonderer Berücksichtigung hegerischer Erfordernisse.
- Die Durchführung der Vorbereitungslehrgänge für den Sachkundenachweis nach den Richtlinien des Bundeslandes Baden-Württemberg.
- Die Unterrichtung der Öffentlichkeit.