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Verbände

Der ASV Konstanz ist in mehreren Verbänden und Gremien Aktiv.

Die Verbandsarbeit der Angelfischer ist hierarchisch organisiert:

  • Verband deutscher Sportfischer VDSF
    • Landesfischereiverband Baden Württemberg LFVBW
      • Regierungsbezirk Baden
        • Landkreis Konstanz
  • Internationale Bevollmächtigtenkonferenz Bodenseefischerei IBKF
    • Internationaler Bodensee Fischereiverband IBF
    • Internationale Arbeitsgemeinschaft der Bodensee Sportfischer IABS
  • Besatzkommission der baden württembergischen Bodenseefischer
  • Landschaftserhaltungsverband Konstanz

 

Betreibt Fischbrutanstalt in Langenargen
Die Aufgaben der Kommission sind:

  • Die Fischbrutanstalt hat vorrangig die Aufgabe, die für die Besatzmaßnahmen im Bodensee (Obersee einschließlich des Üœberlinger Sees) erforderliche Fische fortzupflanzen, zu erbrüten, vorzustrecken und einzusetzen
  • Die Fischbrutanstalt hat weiter die Aufgabe, Verfahren zur entwickeln, um Fische, deren Arten in Baden- Württemberg gefährdet oder ausgestorben sind, fortzupflanzen, zur erbrüten und vorzustrecken. Soweit Fischzuchten hierzu nicht in der Lage oder bereit sind, kann die Fischbrutanstalt in Baden- Württemberg gefährdete oder ausgestorbene Fischarten für den Einsatz in andere Gewässer innerhalb des Landes fortpflanzen, erbrüten, vorstrecken und einsetzen sowie Laichfische züchten und halten.
  • Die Fischbrutanstalt wirkt bei Versuchen (z.B. zur Gewinnung von Laichmaterial, zur Aufzucht, Haltung, Fütterung und Behandlung von Fischen) mit. Sie wird bei der Aus- und Weiterbildung durch das Land mitbenutzt.

Vorsitzender: Andreas Göppinger
Andreas-Brugger Str. 13
88085 Langenargen

 

DAFVDer DAFV ist die Interessenvertretung für alle deutschen Anglerinnen und Angler. Der Verband vertritt fachkompetent und engagiert, national wie international die Interressen seiner Mitglieder. Dazu gehört der Dialog mit Gesetzgebern, Behörden und der Zivilgesellschaft, verbunden mit dem Bestreben, in der Öffentlichkeit für die satzungsgemäßen Verbandsziele breite gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen.

Näheres unter nachfolgendem Link

Internationaler Bodensee Fischereiverband IBF

Vereinigung der Angelsportvereine und Berufsfischer zur Vertretung der Interessen der Fischerei. Offizieller und einziger Vertreter der Angel- und Berufsfischer gegenüber die IBKF (Internationale Bodenseekonferenz Fischerei).

Der IBF feierte am 5.12.2009 sein 100-jähriges Jubiläum in Friedrichshafen.

Die Aufgaben des Verbandes sind:

  • Die Erhaltung und die Förderung der Fischerei und der Fischzucht im Bodensee unter Berücksichtigung der Belange der Berufsfischerei und der Angelfischerei
  • Die Wahrung und die Vertretung der Fischereiinteressen gegenüber Behörden und Organisationen zwischenstaatlichen Charakters am Bodensee
  • Die Pflege der Freundschaft zwischen den Mitgliedern, den Organisationen und den die Fischerei ausübenden Personen.

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

1. Vorsitzende

Dr.

Wolfgang

Sigg

D 88048

2. Vorsitzende

Herr

Gallus

Baumgartner

CH 9423

3. Vorsitzende

Herr

Mathias

Stenzel

A 6973

Kassierer

Herr

Jürgen

Jänicke

D 78464

Schriftführerin

Frau

Anita

Koops

D 88662

Beisitzer

Herr

Albert

Bösch

A 6974

Beisitzer

Herr

Gottfried

Decini

A 6973

Beisitzer

Herr

Roland

Stohr

D 88142

Beisitzer

Herr

Reto

Leuch

CH8597

Beisitzer

Herr

Alfredo

Sanfilippo

CH 8280

Beisitzer

Herr

Helmut

Maier

D 88085

 

Internationale Arbeitsgemeinschaft Bodensee Sportfischer IABS

Präsident: Karl Geyer

Geschäftsführer: Jürgen Jänike

Zusammenschluss der einzelnen Angelfischervereine am Bodensee zur gemeinsamen Vertretung fischereilicher Interessen.

über die IABS besteht die Möglichkeit, dass die Angelfischer Anträge an den IBF und von dort weiter an die IBKF stellen können.

Wegen Meinungsverschiedenheiten ist der Fischereiverein Hard 2009 aus diesem Gremium ausgetreten.

IBKF LogoDie IBKF stellt die organisatorische Plattform für die Zusammenarbeit Baden-Württembergs, Bayerns, Liechtensteins, ÖÖsterreichs und der Schweiz zur Regelung der Bodenseefischerei dar. Die auf die Bregenzer Übereinkunft von 1893 zurückreichende Zusammenarbeit der fünf Länder dient der nachhaltigen Fischereiausübung sowie dem damit verbundenen Schutz der Fischbestände und Fischarten des Bodensees.

Die IBKF tagt einmal jährlich, der Vorsitz wechselt turnusgemäß alle drei Jahre. Beschlüsse bedürfen der Zustimmung aller Bevollmächtigten der fünf Länder. Die gemeinsam formulierten Regelungen für die Bodenseefischerei sind dann von allen Uferstaaten in das jeweils geltende nationale Recht umzusetzen.

Zur Vorbereitung von Sachgeschäften, insbesondere von fischereifachlichen Fragen, ist ein ständiger Sachverständigenausschuss eingesetzt, in dem Fischereifachleute aller Vertragsstaaten mitarbeiten. Erster österreichischer Bevollmächtigter: Dr. Jagsch, Scharfling (Vertreter des Bundes)

zweiter österreichischer Bevollmächtigter: DI Günther Osl, Amt der Vlb. Landesregierung (Vertreter des Landes Vorarlberg)

österreichischer Sachverständiger: Mag. Nikolaus Schotzko, Amt der Volg. Landesregierung
Link zum IBKF