Verbände
Der ASV Konstanz ist in mehreren Verbänden und Gremien Aktiv.
Die Verbandsarbeit der Angelfischer ist hierarchisch organisiert:
- Verband deutscher Sportfischer VDSF
- Landesfischereiverband Baden Württemberg LFVBW
- Regierungsbezirk Baden
- Landkreis Konstanz
- Regierungsbezirk Baden
- Landesfischereiverband Baden Württemberg LFVBW
- Internationale Bevollmächtigtenkonferenz Bodenseefischerei IBKF
- Internationaler Bodensee Fischereiverband IBF
- Internationale Arbeitsgemeinschaft der Bodensee Sportfischer IABS
- Besatzkommission der baden württembergischen Bodenseefischer
- Landschaftserhaltungsverband Konstanz
Besatzkommission
Betreibt Fischbrutanstalt in Langenargen
Die Aufgaben der Kommission sind:
- Die Fischbrutanstalt hat vorrangig die Aufgabe, die für die Besatzmaßnahmen im Bodensee (Obersee einschließlich des Üœberlinger Sees) erforderliche Fische fortzupflanzen, zu erbrüten, vorzustrecken und einzusetzen
- Die Fischbrutanstalt hat weiter die Aufgabe, Verfahren zur entwickeln, um Fische, deren Arten in Baden- Württemberg gefährdet oder ausgestorben sind, fortzupflanzen, zur erbrüten und vorzustrecken. Soweit Fischzuchten hierzu nicht in der Lage oder bereit sind, kann die Fischbrutanstalt in Baden- Württemberg gefährdete oder ausgestorbene Fischarten für den Einsatz in andere Gewässer innerhalb des Landes fortpflanzen, erbrüten, vorstrecken und einsetzen sowie Laichfische züchten und halten.
- Die Fischbrutanstalt wirkt bei Versuchen (z.B. zur Gewinnung von Laichmaterial, zur Aufzucht, Haltung, Fütterung und Behandlung von Fischen) mit. Sie wird bei der Aus- und Weiterbildung durch das Land mitbenutzt.
Vorsitzender: Andreas Göppinger
Andreas-Brugger Str. 13
88085 Langenargen
DAFV
Der DAFV ist die Interessenvertretung für alle deutschen Anglerinnen und Angler. Der Verband vertritt fachkompetent und engagiert, national wie international die Interressen seiner Mitglieder. Dazu gehört der Dialog mit Gesetzgebern, Behörden und der Zivilgesellschaft, verbunden mit dem Bestreben, in der Öffentlichkeit für die satzungsgemäßen Verbandsziele breite gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen.
Näheres unter nachfolgendem Link
IBF
Internationaler Bodensee Fischereiverband IBF
Vereinigung der Angelsportvereine und Berufsfischer zur Vertretung der Interessen der Fischerei. Offizieller und einziger Vertreter der Angel- und Berufsfischer gegenüber die IBKF (Internationale Bodenseekonferenz Fischerei).
Der IBF feierte am 5.12.2009 sein 100-jähriges Jubiläum in Friedrichshafen.
Die Aufgaben des Verbandes sind:
- Die Erhaltung und die Förderung der Fischerei und der Fischzucht im Bodensee unter Berücksichtigung der Belange der Berufsfischerei und der Angelfischerei
- Die Wahrung und die Vertretung der Fischereiinteressen gegenüber Behörden und Organisationen zwischenstaatlichen Charakters am Bodensee
- Die Pflege der Freundschaft zwischen den Mitgliedern, den Organisationen und den die Fischerei ausübenden Personen.
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
1. Vorsitzende |
Dr. |
Wolfgang |
Sigg |
D 88048 |
|
2. Vorsitzende |
Herr |
Gallus |
Baumgartner |
CH 9423 |
|
3. Vorsitzende |
Herr |
Mathias |
Stenzel |
A 6973 |
|
Kassierer |
Herr |
Jürgen |
Jänicke |
D 78464 |
|
Schriftführerin |
Frau |
Anita |
Koops |
D 88662 |
|
Beisitzer |
Herr |
Albert |
Bösch |
A 6974 |
|
Beisitzer |
Herr |
Gottfried |
Decini |
A 6973 |
|
Beisitzer |
Herr |
Roland |
Stohr |
D 88142 |
|
Beisitzer |
Herr |
Reto |
Leuch |
CH8597 |
|
Beisitzer |
Herr |
Alfredo |
Sanfilippo |
CH 8280 |
|
Beisitzer |
Herr |
Helmut |
Maier |
D 88085 |
IABS
Internationale Arbeitsgemeinschaft Bodensee Sportfischer IABS
Präsident: Karl Geyer
Geschäftsführer: Jürgen Jänike
Zusammenschluss der einzelnen Angelfischervereine am Bodensee zur gemeinsamen Vertretung fischereilicher Interessen.
über die IABS besteht die Möglichkeit, dass die Angelfischer Anträge an den IBF und von dort weiter an die IBKF stellen können.
Wegen Meinungsverschiedenheiten ist der Fischereiverein Hard 2009 aus diesem Gremium ausgetreten.
IBKF
Die IBKF stellt die organisatorische Plattform für die Zusammenarbeit Baden-Württembergs, Bayerns, Liechtensteins, ÖÖsterreichs und der Schweiz zur Regelung der Bodenseefischerei dar. Die auf die Bregenzer Übereinkunft von 1893 zurückreichende Zusammenarbeit der fünf Länder dient der nachhaltigen Fischereiausübung sowie dem damit verbundenen Schutz der Fischbestände und Fischarten des Bodensees.
Die IBKF tagt einmal jährlich, der Vorsitz wechselt turnusgemäß alle drei Jahre. Beschlüsse bedürfen der Zustimmung aller Bevollmächtigten der fünf Länder. Die gemeinsam formulierten Regelungen für die Bodenseefischerei sind dann von allen Uferstaaten in das jeweils geltende nationale Recht umzusetzen.
Zur Vorbereitung von Sachgeschäften, insbesondere von fischereifachlichen Fragen, ist ein ständiger Sachverständigenausschuss eingesetzt, in dem Fischereifachleute aller Vertragsstaaten mitarbeiten. Erster österreichischer Bevollmächtigter: Dr. Jagsch, Scharfling (Vertreter des Bundes)
zweiter österreichischer Bevollmächtigter: DI Günther Osl, Amt der Vlb. Landesregierung (Vertreter des Landes Vorarlberg)
österreichischer Sachverständiger: Mag. Nikolaus Schotzko, Amt der Volg. Landesregierung
Link zum IBKF
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