Neben den staatlichen/kantonalen Fischbrutanstalten betreibt der ASV Konstanz die einzige ehrenamtliche Fischbrutanstalt am Bodensee.

Die Fischbrutanstalten am Bodensee dienen, neben einer nachhaltigen Fischerei auf der Grundlage gemeinsamer Bewirtschaftungsgrundsätze der Anrainerstaaten, dem Schutz und dem Erhalt der Fischbestände und Fischarten des Bodensees. Die Zusammenarbeit Baden-Württembergs, Bayerns, Liechtensteins, Österreichs und der Schweiz in der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) reichen bis auf die Bregenzer Übereinkunft von 1893 zurück.
Dabei gleichen die Fischbrutanstalten den Verlust von natürlichen Laichplätzen und Umwelteinflüssen aus.
Wir erbrüten aus Fischlaich, der dem Bodensee entstammt, besatzfähige Jungfische die dem Bodensee wieder zugeführt werden. Die Einrichtung ermöglicht die Erbrütung befruchteter Fischeier zur Fischlarve sowie der weiteren Aufzucht zum Jungfisch.

Neben Felchen und teilweise bedrohten Speisefischarten, wie z.B. Seesaibling, Äsche oder Seeforelle, werden insbesondere auch wirtschaftlich unbedeutende, aber bedrohte Fischarten für Natur- und Artenschutzprojekte erbrütet. Für sein Engagement auf diesem Gebiet erhielt der ASV Konstanz u.a. auch den Naturschutzpreis des Landes Baden-Württemberg. Schon früh wurde hier erkannt wie wichtig auch Kleinfischarten, z.B. Groppe und Bitterling für ein intaktes Gewässer sind. Möglich wird dieser Fokus auf den Artenschutz durch den ehrenamtlichen Betrieb der vereinseigenen Anlage, die nicht den wirtschaftlichen Zwängen der staatlichen oder gewerblichen Brutanstalten unterworfen ist.

Die Arbeit in der Fischbrutanstalt beginnt bereits Ende November, wenn die Berufsfischer die laichreifen Felchen mit Netzen aus dem See holen. Noch auf den Booten wird den weiblichen Felchen der Rogen und den männlichen die Milch abgestreift und beides vermischt. Den so befruchteten Laich bringen die Berufsfischer in die Fischbrutanstalt