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Aus der derzeit gültigen Fassung der Satzung:

 Der Verein verfolgt ausschließlich den Zweck, den Mitgliedern Gelegenheit zur Ausübung und Ausbildung des Angelsports zu bieten, die Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen, sportlichen Geist und Geselligkeit zu pflegen, seine Mitglieder zur Befolgung der gesetzlichen Vorschriften anzuhalten und bekanntwerdende Vergehen durch den Verein zur Anzeige zu bringen. 

Im Detail:

  1. Den Mitgliedern Gelegenheit zur Ausübung und Ausbildung im Angelsport zu bieten und seine Mitglieder zur Befolgung der gesetzlichen Vorschriften anzuhalten.
  2. Die Förderung aller Maßnahmen zur Unterstützung der Behörden zur Abwendung von Fischereivergehen und Fischereifrevel.
  3. Die Erhaltung sowie die Hege und Pflege der Natur und die Gesunderhaltung der Gewässer zum Wohle der Allgemeinheit und damit auch für die Volksgesundheit.
  4. Die aktive Mitarbeit in allen Umwelt-, Gewässer-, Landschafts-, Natur-, Jagd- und Tierschutzfragen und die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden und Verbänden, sowie die Pflege der internationalen Verständigung in diesen Angelegenheiten.
  5. Die Hege und Pflege der Fischbestände unter besonderer Berücksichtigung des Artenschutzprogrammes.
  6. Die Erhaltung und Pflege sämtlicher im und am Gewässer vorkommender Tierarten und Pflanzen.
  7. Die Erhaltung und Wiederherstellung geeigneter Biotope für Tiere und Pflanzen.
  8. Die Förderung der Jugendarbeit und Jugendausbildung im Bereich der Fischerei und im Naturschutz.
  9. Die Ausübung des sportlichen Fischens mit der Angel, einschließlich des Hochseeangelns unter besonderer Berücksichtigung hegerischer Erfordernisse.
  10. Die Durchführung der Vorbereitungslehrgänge für den Sachkundenachweis nach den Richtlinien des Bundeslandes Baden-Württemberg.
  11. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit.