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Wer einen festen Bootsliegeplatz oder einen Platz zur Untermiete wünscht, muss den nebenstehenden Antrag ausfüllen und beim Vorstand einreichen.
Untermieter müssen das jährlich machen.

Details in der Stegordnung bzw. der Bootshausordnung bzw. der aktuellen Gebührenordnung

Antrag gilt für Steg und Halle.

Download: Antrag PDF

 

Jedes Mitglied welches Arbeitsstunden leisten muss, hat mindestens fünf pro Jahr zu leisten.

Die Bedingungen hierzu sind in der Satzung festgelegt.

Werden die Stunden nicht geleistet, wird ein entsprechender Ersatzbetrag fällig der in der Gebührenordnung festgelegt ist.

Arbeitsstunden Icon

Die Meldung von geleisteten Arbeitsstunden erfolgt über den "Arbeitsstundenzettel".


Normalerweise liegen die Arbeitsstundenzettel in der "Anglerruh", wenn dort mal keine Formulare mehr ausliegen und gerade niemand vom Vorstand da ist, dann könnt Ihr hier das Formular runterladen und ausdrucken.

Download Arbeitsstundenzettel

Liebe Mitglieder,

zur Erhaltung unserer umfangreichen Vereinsanlagen sind wir dringend auf die Mithilfe aller Mitglieder angewiesen.

Laut Satzung sind Mitglieder verpflichtet Arbeitsstunden zu leisten (Bringschuld der Mitglieder). Die Mitglieder haben sich selbstständig um die Ableistung zu kümmern.

Zur Unterstützung bietet der Verein im laufe eines Jahres zwei Termine an, der Frühjahrs- und der Herbstputz. Wie der Name schon sagt dienen diese Termine vorzugsweise zur Reinigung und dem laufenden Unterhalt. Für diese Termine werden im Vorfeld Anmeldemöglichkeiten auf der Homepage veröffentlicht.
Eine weitere Möglichkeit im Jahresverlauf Arbeitsstunden zu leisten sind Veranstaltungen wie das Sommerfest oder der Glühweinhock.

Ansonsten sind laufend Reparaturen, Erweiterungen und Umbauten im Gange. Zur Ableistung von Arbeitsdiensten können sich Mitglieder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden um sich zu informieren.

Der Vorstand

 

 

Für die Bootshaftpflichtversicherungen sind für die Mitglieder des ASV Konstanz mit der Helvetia Versicherung Sonderkonditionen vereinbart.

Ist das Fahrgebiet auf Bodensee und Rhein beschränkt, sind bereits 20% Nachlass in unserem Tarif enthalten. Darüber hinaus erhalten die ASV Mitglieder nochmal 10% Sondernachlass auf die Prämie.

Für Fragen steht Ihnen jederzeit gerne der Vertreter der Helvetia-Versicherung unter nachstehenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Helvetia Generalagentur
Lothar Boos
Twielfeld 11B
78247 Hilzingen

Tel.: 07731- 94 97 04
E-Mail: lothar.boos(at)helvetia.de

 

Für weitere Informationen klickt bitte hier