Fischereiaufsicht der Stadt Konstanz
Das Fischwasser der Stadt Konstanz erstreckt sich vom Bodensee Obersee bis in den Seerhein und damit über den Gültigkeitsbereich von zwei unterschiedlichen Fischereiverordnungen (Obersee und Untersee). Diese weichen zum Teil erheblich von der sonst in Baden-Württemberg gültigen Landesfischereiverordnung ab.
Generell ist vor Erwerb eines Boot-Erlaubnisscheins für das Fischwasser der Stadt Konstanz eine Bestätigung über eine Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten notwendig. Die Einweisung wird ausschließlich, nach telefonischer Terminvereinbarung, durch die Fischereiaufseher der Stadt Konstanz durchgeführt und bestätigt.
Ivo Corkovic Telefon 07531 65527 |
Karlheinz Geiger Telefon 07531 63485 |
Thomas Lang Mobil 0179 4886191 |
Marcel Metzler Telefon 07531 24495 |
Manuel Zeltner Mobil 0152 27451810 |
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Staatliche Fischereiaufsicht
Regierungsbezirk Tübingen
Dienstbezirk westlicher Bodenseekreis und Konstanz (Bodensee-Obersee)
Matthias Bopp
Prielstrasse 29
88696 Owingen
Tel. 0172 8655210,
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Dienstbezirk östlicher Bodenseekreis
Christian Wenzel
Dienstsitz Tettnang
Tel. 0172 8655209
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Regierungsbezirk Freiburg
Dienstbezirk Landkreise Konstanz (mit Bodensee-Untersee), Tuttlingen und Rottweil
Friedhelm Glönkler
Dienstsitz Reichenau
Tel. 07534 1872
Fax 07534 1872
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