Fischereiaufsicht der Stadt Konstanz

Das Fischwasser der Stadt Konstanz erstreckt sich vom Bodensee Obersee bis in den Seerhein und damit über den Gültigkeitsbereich von zwei unterschiedlichen Fischereiverordnungen (Obersee und Untersee). Diese weichen zum Teil erheblich von der sonst in Baden-Württemberg gültigen Landesfischereiverordnung ab.

Generell ist vor Erwerb eines Boot-Erlaubnisscheins für das Fischwasser der Stadt Konstanz eine Bestätigung über eine Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten notwendig. Die Einweisung wird ausschließlich, nach telefonischer Terminvereinbarung, durch die Fischereiaufseher der Stadt Konstanz durchgeführt und bestätigt.

Ivo Corkovic

Telefon 07531 65527 

Karlheinz Geiger

Telefon 07531 63485 

Thomas Lang

Mobil 0179 4886191

 Marcel Metzler

Telefon 07531 24495

Manuel Zeltner

Mobil 0152 27451810

 

 

 

Staatliche Fischereiaufsicht

Regierungsbezirk Tübingen

Dienstbezirk westlicher Bodenseekreis und Konstanz (Bodensee-Obersee)

Matthias Bopp
Prielstrasse 29
88696 Owingen
Tel. 0172 8655210,

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dienstbezirk östlicher Bodenseekreis

Christian Wenzel
Dienstsitz Tettnang
Tel. 0172 8655209

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Regierungsbezirk Freiburg

Dienstbezirk Landkreise Konstanz (mit Bodensee-Untersee), Tuttlingen und Rottweil

Friedhelm Glönkler
Dienstsitz Reichenau
Tel. 07534 1872
Fax 07534 1872

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!