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Das Thema Gesetze ist lästig, aber notwendig!
Schließlich tangieren wir beim angeln eine ganze Menge Bereiche die in Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen geregelt sind.
Folglich gibt es reichlich Gelegenheit mit Gesetzen in Konflikt zu geraten. Die Strafen sind teilweise empfindlich.

Es lohnt sich also sich mit den geltenden Gesetzen im Bezug auf das Angeln zu befassen.

Ein kleines Beispiel:

Wer in Deutschland ohne gültigen Erlaubnisschein angelt, begeht Fischwilderei nach §293 des deutschen Strafgesetzbuches.

Wer also wegen Fischwilderei verurteilt worden ist, hat eine Vorstrafe. Die Strafe liegt bei bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe.

Außerdem wird in der Regel das Angelgerät eingezogen, was noch das kleinste Problem ist. 

 

Zur allgemeinen Info haben wir Euch hier die Gesetzeskunde Präsentation hinterlegt.


Außerdem findet Ihr hier direkte Links zu den speziellen Fischereigesetzen:

 Fischereigesetz für BadenWürttemberg (FischG) 

 Landesfischerei Verordnung (LFischVO)

 Untersee Fischerei Ordnung

 Bodensee Fischerei Verordnung (BodFischVO)