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IBKF LogoDie IBKF stellt die organisatorische Plattform für die Zusammenarbeit Baden-Württembergs, Bayerns, Liechtensteins, ÖÖsterreichs und der Schweiz zur Regelung der Bodenseefischerei dar. Die auf die Bregenzer Übereinkunft von 1893 zurückreichende Zusammenarbeit der fünf Länder dient der nachhaltigen Fischereiausübung sowie dem damit verbundenen Schutz der Fischbestände und Fischarten des Bodensees.

Die IBKF tagt einmal jährlich, der Vorsitz wechselt turnusgemäß alle drei Jahre. Beschlüsse bedürfen der Zustimmung aller Bevollmächtigten der fünf Länder. Die gemeinsam formulierten Regelungen für die Bodenseefischerei sind dann von allen Uferstaaten in das jeweils geltende nationale Recht umzusetzen.

Zur Vorbereitung von Sachgeschäften, insbesondere von fischereifachlichen Fragen, ist ein ständiger Sachverständigenausschuss eingesetzt, in dem Fischereifachleute aller Vertragsstaaten mitarbeiten. Erster österreichischer Bevollmächtigter: Dr. Jagsch, Scharfling (Vertreter des Bundes)

zweiter österreichischer Bevollmächtigter: DI Günther Osl, Amt der Vlb. Landesregierung (Vertreter des Landes Vorarlberg)

österreichischer Sachverständiger: Mag. Nikolaus Schotzko, Amt der Volg. Landesregierung
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